Sozialhilfe – Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

2023, jährlich

Die Erhebung erstreckt sich auf Empfangende von Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) sowie  Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel SGB XII).

Berlin

* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt.
1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Kontakt

Madeleine Villwock

SOZIALES

Pressestelle

  

Brandenburg

* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt.
1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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