Realsteuervergleich in Berlin und Brandenburg
2023, jährlich
Die Daten geben Aufschluss über die Realsteueraufbringungskraft und die Steuereinnahmekraft der Gemeinden Brandenburgs bzw. für Berlin. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde.
Berlin
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2023
Realsteueraufbringungskraft pro Kopf stabil
2023 betrug die Summe der Realsteuern in Berlin 4,0 Mrd. EUR. Die Realsteueraufbringungskraft stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,85 % auf 1.052,12 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Für Berlin ergab sich 2023 eine Steuereinnahmekraft in Höhe von 6,3 Mrd. EUR . Das entsprach 1.673,68 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
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Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
Sandra Aßmann
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Pressestelle
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Brandenburg
Gewerbesteuern gestiegen
Nachdem die Realsteuern in Brandenburg 2022 leicht gesunken waren, sind sie 2023 wieder gestiegen. Der Zuwachs der Realsteueraufbringungskraft von 21,56 % im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Pro Einwohnerin und Einwohner ergab sich eine Realsteueraufbringungskraft von 688,95 EUR.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Für Brandenburg ergab sich 2023 eine Steuereinnahmekraft in Höhe von 2,9 Mrd. EUR. Das entsprach 1.129,61 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2023
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Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
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Methodik und weitere Informationen
Zweck der Erhebung ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen. Erhebungsgrundlage des Realsteuervergleichs sind Meldungen, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände zur vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik abgeben. Es handelt sich um eine sekundäre Totalerhebung.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Realsteuervergleich
Metadaten 2023