Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 10
Insgesamt 868 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) wurden im 3. Quartal 2021 im Land Brandenburg beantragt. Das sind 79,0 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die voraussichtlichen Forderungen waren mit 54,5 Millionen (Mill.) EUR fast doppelt so hoch wie im 3. Quartal 2020 (28,0 Mill. EUR).
Zur Eröffnung gelangten nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte 853 Anträge (Anteil: 98,3 Prozent). In 13 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten zwei Verfahren.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Bei den überschuldeten ehemals selbständig Tätigen kam es zu einem Anstieg um 81,5 Prozent auf 147 Personen, die einen Insolvenzantrag stellten. Die offenen Forderungen stiegen gegenüber dem Vorjahreswert um 74,6 Prozent auf 22,0 Mill. EUR (3. Quartal 2020: 12,6 Mill. EUR).
Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Verbraucher stieg um 85,3 Prozent. Hier wurden 704 Personen gezählt (3. Quartal 2020: 380). Die voraussichtlichen Forderungen bei dieser Schuldnergruppe erhöhten sich von 13,4 Mill. EUR auf 31,3 Mill. EUR. Damit lag die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher mit rund 44 460 EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 35 250 EUR.
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree mit 63 bzw. 59 Verfahren und Schulden in Höhe von 1,8 Mill. EUR bzw. 1,5 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten insolventen Verbraucher gab es in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Mit rund 109 050 bzw. 85 100 EUR voraussichtlichen Forderungen je Verbraucherinsolvenz lagen die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und der Landkreis Dahme-Spreewald deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Das liegt u.a. am gesetzlich festgelegten Ablauf, der bei vereinfachten Insolvenzverfahren zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorschreibt sowie an der regulären Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Eröffnung der Verfahren beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung der Laufzeit von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020 ein möglicher Grund für den kurzfristig deutlichen Rückgang beantragter Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach der Veröffentlichung des neuen Gesetzes Ende Dezember 2020 gestellt haben.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gewerbeanzeigen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....