Amtliche Statistik

Verlässliche Zahlen und Fakten für Verwaltung, Politik und Gesellschaft

Grundsätze

Die Grundsätze der amtlichen Statistik sind im Bundesstatistikgesetz verankert.

Amtliche Statistiken sind per Gesetz objektiv, neutral und wissenschaftlich unabhängig.

Für jede amtliche Statistik ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.


Das zentrale Fundament ist die statistische Geheimhaltung der erhobenen Einzeldaten.

Die Datenerhebung folgt nach einheitlichen Standards (EU-, Bundes- und koordinierte Länderstatistiken).

Die amtliche Statistik ist unabhängig von gesellschaftlichen Gruppen oder der jeweiligen Regierung.

Gesetzliche Grundlagen

Europäischer Verhaltenskodex (Code of Practice) und Vorabinformationen

Nach dem Verhaltenskodex (Code of Practice) für europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesverwaltungen, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der statistischen Ämter rechnen müssen. 

Die Beschränkung von Vorabinformationen ist ein Kriterium für die „Unparteilichkeit und Objektivität“ eines statistischen Amtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen. 

Daher geben wir Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung um 10 Uhr der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen Berlin sowie der Staatskanzlei und den Ministerien Brandenburg.

Statistik im Verbund

  • Landesebene

    14 Statistische Ämter der Länder

  • Bundesebene

    Statistisches Bundesamt (Destatis)

  • Europäische Ebene

    Eurostat

Zusammenarbeit
auf Landesebene

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