Die amtliche Statistik ist ein Informationsangebot der Bundesrepublik Deutschland. Sie liefert regelmäßig Daten aus vielen Lebensbereichen und unterstützt zum Beispiel die Planungssicherheit von Politik und Verwaltung. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erfüllt als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Statistischer Verbund“ die Aufgabe der amtlichen Statistik für die Hauptstadtregion.
Die ausschließliche Gesetzgebung über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat der Bund (nach Artikel 73 Nummer 11 Grundgesetz). Landesstatistikgesetze bestimmen zusätzlich die Aufgaben der Bundesländer. Auch das Recht der Europäischen Union hat Einfluss auf die Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland.
Nach dem Verhaltenskodex (Code of Practice) für europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesverwaltungen, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der statistischen Ämter rechnen müssen.
Die Beschränkung von Vorabinformationen ist ein Kriterium für die „Unparteilichkeit und Objektivität“ eines statistischen Amtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.
Daher geben wir Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung um 10 Uhr der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen Berlin sowie der Staatskanzlei und den Ministerien Brandenburg.
Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Durchführung der Erhebungen, die Aufbereitung und die Veröffentlichung zuständig. Durch die Kooperation in einem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bundesergebnis zusammenführbare Erhebungsresultate.