Schneller, effizienter, digital
Am 13. März 2025 fand im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die hybride Fachtagung zur Todesursachenstatistik mit etwa 70 Fachleuten statt. Das waren die Themen.
Die amtliche Statistik ist ein Informationsangebot der Bundesrepublik Deutschland. Sie liefert regelmäßig Daten aus vielen Lebensbereichen und unterstützt die Planungssicherheit von Politik und Verwaltung. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erfüllt als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Statistischer Verbund“ die Aufgabe der amtlichen Statistik für die Hauptstadtregion.
Die ausschließliche Gesetzgebung über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat der Bund (nach Artikel 73 Nummer 11 Grundgesetz). Landesstatistikgesetze bestimmen zusätzlich die Aufgaben der Bundesländer. Auch das Recht der Europäischen Union hat Einfluss auf die Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland.
Nach dem Verhaltenskodex (Code of Practice) für europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesverwaltungen, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der statistischen Ämter rechnen müssen.
Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Durchführung der Erhebungen, die Aufbereitung und die Veröffentlichung zuständig. Durch die Kooperation in einem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bundesergebnis zusammenführbare Erhebungsresultate.
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