Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 11
Im 3. Quartal 2021 wurden in Berlin 302 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen
registriert. Das waren 11,9 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Nach Information des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg summierten sich die voraussichtlichen Forderungen auf 150,2 Millionen (Mill.) EUR. Im Vergleich zum 3. Quartal 2020 (137,2 Mill. EUR) ist das ein Anstieg um 9,5 Prozent.
Gegen 207 Unternehmen wurde beim Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren eröffnet. In 95 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken.
Unternehmen nach Wirtschaftsbereichen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen wurden mit 44 Fällen im Gastgewerbe gezählt. Hier wurden offene Forderungen in Höhe von 7,3 Mill. EUR registriert. Es folgten das Baugewerbe mit 42 Verfahren und der Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 41 Verfahren. Die ausstehenden Forderungen beliefen sich auf 6,6 bzw. 10,4 Mill. EUR. Rund 57 Prozent der insolventen Unternehmen (171 Fälle) führten die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 122 waren Einzelunternehmen. Insgesamt 178 der von Insolvenz betroffenen Unternehmen konnten sich keine acht Jahre am Markt halten. Bei 76 dieser Betriebe lag die Gründung nicht länger als drei Jahre zurück.
Unternehmensinsolvenzen nach Bezirken
Die meisten Unternehmensinsolvenzen wurden mit 43 Verfahren für den Bezirk Mitte gezählt. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich hier auf 12,1 Mill. EUR. Für Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 39 insolvente Unternehmen mit Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 54,5 Mill. EUR registriert. Der Bezirk Lichtenberg war mit zehn Verfahren und offenen Forderungen von rund 2,7 Mill. EUR am wenigsten betroffen.
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Das liegt unter anderem an der regulären Bearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Eröffnung eines Verfahrens beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus wirken die Soforthilfemaßnahmen des Bundes und der Länder sowie die im März 2020 in Kraft getretene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 für zahlungsunfähige und bis zum 30. April 2021 für überschuldete,
staatliche Hilfsprogramme in Anspruch nehmende Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht, derzeit noch verzögernd auf das Insolvenzgeschehen.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gewerbeanzeigen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....