Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 94
Im Land Brandenburg wurden 2021 insgesamt 3 295 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 1 120 Verfahren bzw. gut die Hälfte mehr als im Vorjahr, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die ausstehenden Forderungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 63,3 Prozent auf 239,2 Millionen (Mill.) EUR.
Nach Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte gelangten 3 234 Verfahren zur Eröffnung. In 54 Fällen reichte das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, so dass es zur Abweisung mangels Masse kam. Sieben Verfahren wurden mit einem bestätigten Schuldenbereinigungsplanes beendet.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Insgesamt 579 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten 2021 einen Insolvenzantrag. Das waren 176 Personen bzw. 43,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die offenen Forderungen stiegen um 32,7 Prozent auf 114,4 Mill. EUR. Die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Verbraucher erhöhte sich um mehr als die Hälfte auf 2 648 Personen. Ihre Schulden verdoppelten sich auf insgesamt 108,2 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag damit im Land Brandenburg mit rund 40 900 EUR deutlich höher als im Vorjahr (32 100 EUR).
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im Landkreis Märkisch-Oderland mit 251 und in der Landeshauptstadt Potsdam mit 221 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 7,4 Mill. EUR bzw. 16,6 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) mit 89 Verfahren und unbezahlten Rechnungen in Höhe von 2,6 Mill. EUR. Potsdam und Dahme-Spreewald lagen mit rund 75 300 EUR bzw. 50 700 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Das liegt unter anderem am gesetzlich festgelegten Ablauf, der bei vereinfachten Insolvenzverfahren zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorschreibt sowie an der regulären Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Eröffnung der Verfahren beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung der Laufzeit von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020 ein möglicher Grund für den kurzfristig deutlichen Rückgang beantragter Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach der Ende Dezember 2020 erfolgten Veröffentlichung des neuen Gesetzes gestellt haben.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gewerbeanzeigen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....