Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 152
In Berlin wurden von Januar bis März 2023 insgesamt 1 043 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 26 Verfahren bzw. 2,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die ausstehenden Forderungen lagen mit 77,5 Millionen (Mill.) EUR 4,6 Prozent unter den 81,2 Mill. EUR des Vorjahreszeitraums.
Zur Eröffnung gelangten 987 Verfahren. In 40 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 16 Verfahren.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Gegen insgesamt 286 überschuldete ehemals selbständig Tätige wurde im 1. Quartal 2023 ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das waren 79 Personen bzw. 38,2 Prozent mehr als 2022. Die Verbindlichkeiten stiegen um 4,0 Prozent auf 43,9 Mill. EUR. Die Berliner Amtsgerichte meldeten außerdem 733 von Insolvenz betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher. Das waren 57 Personen bzw. 7,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Ihre Schulden sanken um 8,8 Prozent auf 32,0 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher blieb mit rund 43 600 EUR knapp unter dem Niveau des Vorjahres (44 400 EUR).
Verbraucherinsolvenzen nach Bezirken
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg mit 98 bzw. mit 82 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 2,9 Mill. EUR bzw. 4,0 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Personen gab es in Steglitz-Zehlendorf mit 36 Verfahren und Schulden in Höhe von 1,7 Mill. EUR. Die höchste durchschnittliche Verschuldung je Verbraucherverfahren verzeichneten Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg mit rund 87 100 EUR bzw. 57 300 EUR. Hier wurde der Landesdurchschnitt deutlich übertroffen.
Hinweis: Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den Statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....