Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 153
Im Land Brandenburg wurden im 1. Quartal 2023 insgesamt 763 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 27 Verfahren weniger als im 1. Quartal 2022. Die ausstehenden Forderungen sanken gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 38,3 Prozent auf 40,9 Millionen (Mill.) EUR, wie das das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt.
Nach Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte gelangten 746 Verfahren zur Eröffnung. In 16 Fällen reichte das Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, so dass es zur Abweisung mangels Masse kam. Ein Verfahren wurden mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes beendet.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Insgesamt 148 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten von Januar bis März 2023 einen Insolvenzantrag. Das waren 42 Personen bzw. 22,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die offenen Forderungen sanken um 52,8 Prozent auf 21,0 Mill. EUR. Die Anzahl der von Insolvenz betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher stieg um 1,4 Prozent auf 597 Personen. Ihre Schulden dagegen sanken um knapp ein Zehntel auf insgesamt 18,3 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag damit landesweit mit rund 30 600 EUR etwas unter dem Vorjahreswert (34 280 EUR).
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im Landkreis Oberhavel mit 56 und in Märkisch-Oderland mit 54 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 1,7 Mill. EUR bzw. 1,5 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Personen gab es in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und in Spree-Neiße mit je 20 Verfahren und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von je 0,5 Mill. EUR. Oder-Spree und Teltow-Fläming lagen mit rund 42 600 bzw. 40 300 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Hinweis: Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den Statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....