Ende 2020 bezogen in der Hauptstadtregion über 48 500 Haushalte Wohngeld. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, bedeutet das für Berlin im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 20 Prozent und für Brandenburg um 16 Prozent.
Der Anstieg ist auf das Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes im Jahr 2020 zurückzuführen, das unter anderem eine Überarbeitung der Wohngeldformel und die Anpassung der Werte der Höchstbeträge, des Gesamteinkommens und des Wohngeldes beinhaltet. Der Anteil der reinen Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld haben, betrug 98 Prozent. In 2 Prozent der Haushalte waren nur einzelne Personen des Haushaltes wohngeldberechtigt (wohngeldrechtliche Teilhaushalte). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte betrug in Berlin insgesamt 24 620. Davon erhielt der größte Teil (99 Prozent) Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Wohngeld für Mieterinnen und Mieter). Die übrigen Haushalte empfingen einen Lastenzuschuss. Das ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und die Bewirtschaftung ihres Wohneigentums. In Brandenburg gab es 22 785 Haushalte mit reinem Wohngeld. Davon erhielten 92 Prozent einen Mietzuschuss und 8 Prozent bekamen einen Lastenzuschuss für ihr Eigenheim bzw. für ihre Eigentumswohnung. In beiden Ländern ist der Anteil der Einpersonenhaushalte mit rund zwei Dritteln am größten.
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten lag in Berlin bei 166 EUR und in Brandenburg bei 135 EUR. Das waren in Berlin 22 EUR und in Brandenburg 15 EUR mehr als im Jahr zuvor.
Bei den reinen Wohngeldhaushalten betrug die durchschnittliche monatliche tatsächliche Miete/Belastung 474 EUR in Berlin und 404 EUR in Brandenburg. Die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige Miete/Belastung belief sich auf 460 EUR in Berlin und 388 EUR in Brandenburg. Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen lag in Berlin bei 964 EUR und in Brandenburg bei 904 EUR.
Personen im Ruhestand beziehen am häufigsten Wohngeld
Unter den reinen Wohngeldhaushalten bildeten Rentnerinnen und Rentner gemeinsam mit Pensionärinnen und Pensionären die größte Gruppe. Hierzu zählten über die Hälfte der Berliner und Brandenburger Haushalte mit reinem Wohngeld (54 Prozent bzw. 59 Prozent). An zweiter Stelle standen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte mit 28 Prozent in Berlin und 25 Prozent in Brandenburg. Der verbleibende Anteil entfiel auf die Gruppen Studierende/Auszubildende, Selbstständige, Arbeitslose und sonstige Berechtigte.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/wohngeld, im Detail in den statistischen Berichten K VII 1.