Aktivitäten auf Vorjahresniveau
18.044 Gewerbeanmeldungen wurden 2024 in den Brandenburger Gewerbeämtern registriert, 1,0 % mehr als im Vorjahreszeitraum....
Pressemitteilung Nr. 199
Im 1. Halbjahr 2021 nahmen die Brandenburger Gewerbeämter 9 511 Gewerbeanmeldungen entgegen. Das waren 798 Gewerbe bzw. 9,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, sank gleichzeitig die Zahl der Gewerbeabmeldungen um 2,2 Prozent auf 7 607.
Den größten Anteil an den Gewerbemeldungen hatte der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 2 111 An- und 1 658 Abmeldungen, gefolgt vom Abschnitt „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 1 284 An- und 1 025 Abmeldungen. Hierzu zählen beispielsweise Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, Zeitarbeitsfirmen, Reisebüros oder Reiseveranstalter. Im Baugewerbe wurden 899 An- und 978 Abmeldungen registriert.
Neugründungen und vollständige Aufgaben
75,8 Prozent der Gewerbeanmeldungen waren Neugründungen (7 208 Betriebe), während sich 74,2 Prozent der abgemeldeten Betriebe vollständig auflösten (5 641 Betriebe).
Einzelunternehmen nach Geschlecht und Nationalität
2 553 Einzelunternehmen wurden von Frauen angemeldet, 15,5 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2020. Damit lag der Anteil der Gründerinnen bei 37,3 Prozent. Im gleichen Zeitraum meldeten 1 917 Einzelunternehmerinnen ihr Gewerbe ab. Das ist ein Rückgang um 9,1 Prozent. Von den insgesamt 6 841 Einzelunternehmen wurden 16,3 Prozent durch ausländische Gewerbetreibende angemeldet, bei den abgemeldeten 5 706 Einzelunternehmen lag der Anteil bei 14,3 Prozent.
Hinweis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Effekte auf das Gründungs- und Meldegeschehen, die mit der Änderung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Regel erst mit Zeitverzug von einigen Monaten zu beobachten. Zusätzlich können sich auch die Soforthilfemaßnahmen und die Überbrückungshilfen des Bundes und der Länder sowie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 auf das aktuelle Meldeverhalten auswirken.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gewerbeanzeigen, im Detail in den Statistischen Berichten D I 1 - m und D I 2 - j.
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