Geburtenrückgang führt zu Geburtendefizit
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30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands sind die Bruttomonatsverdienste der Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen auf durchschnittlich 2 916 EUR gestiegen und legten damit gegenüber dem Vorjahr nominal um 3,9 % zu. Da sich die Verbraucherpreise deutlich langsamer erhöht haben (+1,4 %), blieb somit real mehr übrig.
Auch in den Jahren zuvor, einschließlich des Jahres der Finanzmarktkrise 2009, lag die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen über der der Verbraucherpreise, sodass sich die Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich über mehr Geld in ihren Portemonnaies freuen konnten.
Ein direkter Vergleich zu den Bruttomonatsverdiensten vor 2007 ist wegen methodischer Änderungen nicht möglich. So wurden bis 2006 nur getrennte Angaben nach Arbeitern und Angestellten für nur ausgewählte Wirtschaftszweige erhoben. Auch Verdienste der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten sowie der leitenden Angestellten wurden vor 2007 nicht berücksichtigt. Trotzdem kann letztendlich – unabhängig von der Preisentwicklung – eingeschätzt werden, dass Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit der Wiedervereinigung bis 2019 kontinuierlich ein Plus auf ihrem Lohnzettel registrieren konnten, wenn dieses auch nahezu durchweg kleiner ausfiel als im Bundesdurchschnitt.
Dabei verlief die Entwicklung aber nie einheitlich. Sowohl zwischen den Branchen und der Qualifikation als auch zwischen den Geschlechtern bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede. Am besten zahlen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Brandenburg neben den Arbeitgebern im Bereich Information und Kommunikation weiterhin die Energieunternehmen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleister. Am wenigstens bekommen nach wie vor Beschäftigte im Gastgewerbe. Auch eine entsprechende Qualifikation zahlte sich schon immer aus. Jedoch konnten leitende Arbeitnehmer und Spezialisten im Land Brandenburg im Jahr 2019 – wie schon in den Jahren zuvor – ihre Bruttoverdienste nur unterdurchschnittlich steigern, während an- und ungelernte Beschäftigte seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 zunehmend stärkere Lohnsteigerungen verbuchen konnten und auch im Jahr 2019 einen überdurchschnittlichen Verdienstzuwachs erzielten.
Auch verdienen Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation nicht das Gleiche. Das Lohngefälle zwischen ihnen zählt im Land Brandenburg wie in den übrigen neuen Bundesländern mit zu den Geringsten. Es verringerte sich von rund 7 % im Jahr 2007 auf rund 3 % im Jahr 2019 und damit etwas stärker als im Bundesdurchschnitt. Bundesweit betrug der Unterschied 2019 immerhin noch 20% und hat sich damit seit 2010 um 2 Prozentpunkte reduziert. 2019 gegenüber 2018 ist der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Land Brandenburg jedoch wieder um einen Prozentpunkt gestiegen.
Detaillierte Informationen über die Höhe der Bruttoverdienste für nahezu alle Wirtschaftszweige stellt die vierteljährliche Verdiensterhebung zur Verfügung. Erfasst werden die Anzahl der in Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Summe ihrer bezahlten Wochenstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und Ihre Bruttoverdienstsummen. Die Ergebnisse werden untergliedert nach Geschlecht und Leistungsgruppen (Zusammenfassungen von Beschäftigten mit ähnlicher Qualifikation). Sie ermöglichen Konjunktur- und Strukturanalysen für die Wirtschaft, Banken, Wissenschaft und (Markt)Forschung, werden bei Tarifverhandlungen und der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannten Wertsicherungsklauseln) herangezogen und dienen mehreren Konjunktur- und Strukturstatistiken als Dateninput. Ergebnisse vor 2007 sind mit den heutigen Ergebnissen nicht vergleichbar. Mit Einführung des neuen Verdienststatistikgesetzes¹ zum 1. Januar 2007 wurde das lohnstatistische System grundlegend reformiert, sodass Änderungen, wie die Ausdehnung der einbezogenen Wirtschaftszweige, der Wegfall der getrennten Erfragung nach Arbeitern und Angestellten sowie technischen und kaufmännischen Angestellten, der Einbeziehung bisher nicht berücksichtigter Teilzeit- und geringfügig Beschäftigter sowie leitender Angestellter, die Vergleichbarkeit mit früheren Zeiträumen nicht mehr ermöglichen.
Der Artikel ist Teil der Jubiläumsausgabe „30 Jahre Brandenburg im Spiegel der amtlichen Statistik“ der Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg, die im September 2020 erschien.
¹ Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz – VerdStatG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) geändert worden ist.
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