Berliner Wahlen
Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen
Die Wahlen in Berlin finden alle fünf Jahre statt. Das Abgeordnetenhaus besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 78 in den Wahlkreisen nach den Grundsätzen der relativen Mehrheitswahl (Erststimme) und die übrigen aus Listen gewählt werden (Zweitstimme). Es werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder ein Direktmandat erhalten.
Die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in den 12 Berliner Bezirken bestehen aus jeweils 55 Mitgliedern. Neben Parteien können auch Wählergemeinschaften Listen mit Wahlvorschlägen einreichen. Jene, die weniger als 3 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben, werden bei der Berechnung und Zuteilung der Sitze nicht berücksichtigt. Wählende der BVV haben eine Stimme.
Historische Daten
Wahlbezirksergebnisse zu Abgeordnetenhauswahlen und
BVV-Wahlen in Berlin
Abgeordnetenhauswahlen in Berlin
Gültige Zweitstimmen 1990 bis 2023
1 – 1990: GRÜNE/AL und B90/GR
2 – 1990-2001: PDS; 2006: Die Linke
3 – Durch Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Berlin vom 16. November 2022 für ungültig erklärt.