Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Berlin
1.647 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen wurden im Jahr 2023 gemeldet. Das waren 395 Verfahren mehr als im Jahr 2022. Die voraussichtlichen Forderungen stiegen um 129,9 % auf 1,7 Mrd. EUR (2022: 754,1 Mill. EUR).
3.055 Verbraucher und 1.157 ehemals selbständig Tätige beantragten im Jahr 2023 ein Insolvenzverfahren. Das waren 196 Verfahren weniger bzw. 209 Verfahren mehr als im Vorjahr.
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021
Beim Zeitvergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen und neuen gesetzlichen Regelungen geprägt war. U. a. ist die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März 2020 bis Mai 2021 infolge der Corona-Pandemie ganz oder teilweise ausgesetzt worden.
Insolvenzen
Insolvenzen
INSOLVENZEN
INSOLVENZEN
Unternehmensinsolvenzen sinken in Brandenburg
Im Jahr 2023 wurden in Brandenburg 346 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen gemeldet. Ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um -3,1 %. Die voraussichtlichen Forderungen sanken von 261,0 Mill. EUR auf 196,9 Mill. EUR.
2.321 Verbraucher und 648 ehemals selbständig Tätige beantragten im Jahr 2023 ein Insolvenzverfahren. Das waren 13 Verfahren bzw. 46 Verfahren weniger als im Vorjahr.
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021
Beim Zeitvergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen und neuen gesetzlichen Regelungen geprägt war. U. a. ist die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März 2020 bis Mai 2021 infolge der Corona-Pandemie ganz oder teilweise ausgesetzt worden.
Insolvenzen
Insolvenzen
INSOLVENZEN
INSOLVENZEN
Die Datenlieferung erfolgt durch die Brandenburger und Berliner Amtsgerichte größtenteils elektronisch.
Zur Übermittlung der Daten nutzen die Insolvenzgerichte das Onlinemeldeverfahren IDEV (Internet-Daten-Erhebung im Verbund) bzw. den postalischen Weg.
In der Insolvenzstatistik werden nur Fälle ausgewiesen, bei denen ein gerichtlicher Beschluss über die Eröffnung, die Abweisung mangels Masse oder die Bestätigung eines Schuldenbereinigungsplans erfolgte. Fälle, die bei Gericht eingehen, aber aus unterschiedlichen Gründen wieder zurückgenommen werden, sind nicht berücksichtigt. Ebenso werden mehrere Insolvenzanträge zu einem Schuldner in der Regel zu einem Hauptaktenzeichen zusammengefasst und an die Statistik übermittelt.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Metadaten 2021