Mit der repräsentativen Wahlstatistik werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten nach Geschlecht und Altersgruppen im Wege der Stichprobe untersucht.
Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG). Für die Wahrung des Wahlgeheimnisses sind unter anderem folgende Maßnahmen angeordnet:
- Die Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wahlberechtigten je Stichprobenstimmbezirk und von 400 Wählern je Stichprobenbriefwahlbezirk.
- Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge zu Gruppen, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich sind.
- Trennung der für die Stimmenauszählung und für die statistische Auswertung zuständigen Stellen sowie strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen.
Die Wahlberechtigten der repräsentativen Wahlbezirke werden durch ein Plakat und die Auslage eines Faltblatts im Wahllokal, die Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert. Die Stimmzettel sind mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen.