Die Statistik informiert über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des Berichtsjahres im Rahmen der Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch SGB XII registriert wurden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt.

Berlin

1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Madeleine Villwock

SOZIALES

Pressestelle

  

Brandenburg

1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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