Die Pendlerzahlen werden durch die Pendlerrechnung der Länder erhoben. Diese ist eine sekundäre Länderstatistik im Bereich Arbeitsmarkt, welche die erwerbsbedingte potenzielle Mobilität von Personen, die im Bundesgebiet arbeiten und/oder wohnen, ermittelt. Die Pendlerrechnung der Länder basiert auf Auswertungen von Angaben des Wohn- und Arbeitsortes. Dabei muss der Weg vom Wohn- zum Arbeitsort nicht zwangsläufig täglich, sondern kann beispielsweise an einzelnen Wochentagen oder nur wochenweise zurückgelegt werden.
Betrachtet werden einerseits Einpendelnde, also Personen mit Arbeitsort innerhalb, aber Wohnort außerhalb der betrachteten Gebietseinheit sowie Auspendelnde, also Personen mit Arbeitsort außerhalb, aber Wohnort innerhalb der betrachteten Gebietseinheit. Andererseits werden auch „innerörtlich Pendelnde“ berücksichtigt. Das sind Personen mit Arbeits- und Wohnort in der betrachteten Gebietseinheit. Auf Letztere wird im Weiteren nicht eingegangen.
Die Pendlerrechnung gibt Aufschluss über Mobilitätsströme von Personen, Pendelzahlen sowie Pendelquoten und Pendelsalden auf Ebene der Gemeinden gegliedert nach Geschlecht, Altersklassen, Stellung im Beruf, Arbeitsumfang und Wirtschaftsbereichen. Nicht zuletzt ermöglicht sie eine Aussage zur Tagesbevölkerung. Der jeweilige Stichtag eines Jahres ist dabei immer der 30.06.