Wie funktioniert

IDEV?

Wie funktioniert die Datenmeldung?

1. Aufforderung

2. Zusammenstellen

3. Anmelden

4. Melden

Häufige Fragen

Datenschutz und Datensicherheit

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Aufgabe, Daten zu erheben, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Die Erhebungen/Bundesstatistiken werden in einzelnen fachstatistischen Rechtsvorschriften geregelt. Für die Auskunftgebenden besteht in der Regel Auskunftspflicht. Die amtliche Statistik garantiert die Geheimhaltung der erhobenen Einzelangaben. Eine Weitergabe von Einzeldaten, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, ist nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

Die Online-Systeme IDEV und eSTATISTIK.core für den elektronischen Dateneingang der Statistischen Ämter unterliegen Sicherheitsanforderungen gemäß BSI-Standards
(BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Wir arbeiten beständig daran, die Systeme auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und weiter zu verbessern. Dazu gehören auch Sicherheitstests.

Geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Ihren PC oder Ihr Notebook finden Sie übersichtlich und kurz gefasst auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de bzw. für den professionellen Bereich ausführlich unter www.bsi.bunde.de dort in der Rubrik „Cyber-Sicherheit – BSI-Standards zur Internet-Sicherheit (ISi-Reihe)“ bzw. in der Rubrik „IT-Grundschutz-Kataloge“. Unter www.botfrei.de haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Rechner mit Hilfe der dort verfügbaren kostenlosen und vom BSI geprüften DE-Cleaner-Software zu überprüfen.

Die Übermittlung der statistischen Daten mit IDEV und eSTATISTIK.core erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der Statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein allgemein anerkanntes Verfahren zur verschlüsselten Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung von Unbefugten nicht eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.

Informationen zu den Maßnahmen werden zur Gewährleistung des Schutzes der Systeme nicht an Dritte weitergeben.

Individuelle Zweifel an den von den Statistischen Ämtern angebotenen Online-Meldesystemen entbinden Sie nicht von Ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

Eine sichere Datenübermittlung erfordert jedoch auch Ihren Beitrag, in dem auch Sie Ihren Rechner frei von Schadsoftware halten.

Zur umfassenden Gewährleistung der Datensicherheit bitten wir Sie, ergänzend zu unseren internen Sicherheitsmaßnahmen auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im eigenen Bereich zu beachten.

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