Lohnlücke unter Bundesdurchschnitt
In Berlin verdienten Arbeitnehmerinnen durchschnittlich 10 % weniger als ihre männlichen Kollegen, in Brandenburg waren es 2 %....
Pressemitteilung Nr. 42
Im Jahr 2021 verdienten in Brandenburg beschäftigte Frauen rund 5 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Damit verringerte sich die Lohnlücke im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozent. In Berlin lag der Verdienstunterschied bei rund 10 Prozent. Diese Lohnlücke hat sich seit 2017 nicht verändert, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 mit.
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Er ist der Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar 2022 für ihre Arbeit bezahlt werden.
Ergebnisse im Detail
Frauen verdienten in Brandenburg durchschnittlich 17,79 EUR brutto pro Stunde, während Männer im Schnitt
18,73 EUR erhielten. Dadurch ergab sich 2021 eine Lohnlücke von rund 5 Prozent. In Berlin lagen die Bruttostundenverdienste der Frauen bei 20,91 EUR. Deren Kollegen verdienten mit 23,25 EUR rund 10 Prozent mehr.
Im bundesweiten Vergleich zeigten sich größere Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen vor allem im früheren Bundesgebiet. In den neuen Bundesländern bleibt der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied hingegen relativ gering. Die geringsten Lohnlücken wurden in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit jeweils 5 Prozent beobachtet.
Methodische Hinweise:
Die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap basiert auf der Verdienststrukturerhebung 2018, fortgeschrieben mit den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Daten wurden auf Basis der 2020 vorliegenden Ergebnisse der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung rückwirkend ab 2015 revidiert.
Das zur Abfederung der Verdiensteinbußen gezahlte Kurzarbeitergeld wird in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, welche zur Fortschreibung des Gender Pay Gap genutzt wird, nicht berücksichtigt. Sie basiert ausschließlich auf von Arbeitgebern gezahlten Bruttoverdiensten. Das Kurzarbeitergeld ist eine von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Lohnersatzleistung. Somit kann ein Einfluss der 2021 coronabedingt eingesetzten Kurzarbeit auf die Ergebnisse des Gender Pay Gap nicht ausgeschlossen werden.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter Verdienste (statistik-berlin-brandenburg.de), im Detail in den Statistischen Berichten N I 1.
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