Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 49
In Berlin wurden 2022 insgesamt 4 299 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 228 Verfahren bzw. 5 Prozent weniger als im Jahr zuvor, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die ausstehenden Forderungen lagen mit 352,4 Millionen (Mill.) EUR 21,5 Prozent unter den 449,0 Mill. EUR des Vorjahres.
Zur Eröffnung gelangten 4 144 Verfahren. In 104 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 51 Verfahren.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Gegen insgesamt 948 überschuldete ehemals selbständig Tätige wurde 2022 ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das waren 113 Personen bzw. 13,5 Prozent mehr als 2021. Die Verbindlichkeiten sanken um 21,3 Prozent auf 187,1 Mill. EUR. Je Betroffenem betrug die Verschuldung durchschnittlich rund 197 300 EUR. Die Berliner Amtsgerichte meldeten außerdem 3 251 von Insolvenz betroffene Verbraucher. Das waren 322 Personen bzw. 9,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Ihre Schulden sanken auf 146,2 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher blieb mit rund 45 000 EUR knapp unter dem Niveau des Vorjahres (46 800 EUR).
Verbraucherinsolvenzen nach Bezirken
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg mit 469 bzw. mit 374 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 16,8 Mill. EUR bzw. 15,4 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es in Steglitz-Zehlendorf mit 138 Verfahren und Schulden in Höhe von 8,2 Mill. EUR. Die höchste durchschnittliche Verschuldung je Verbraucherverfahren verzeichneten Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg mit rund 70 000 EUR bzw. 65 800 EUR. Hier wurde der Landesdurchschnitt deutlich übertroffen.
Hinweis: Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....