Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 50
Im Land Brandenburg wurden 2022 insgesamt 3 089 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 206 Verfahren weniger als 2021, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die ausstehenden Forderungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent auf 219,5 Millionen (Mill.) EUR.
Nach Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte gelangten 3 015 Verfahren zur Eröffnung. In 70 Fällen reichte das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, so dass es zur Abweisung mangels Masse kam. Vier Verfahren wurden mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes beendet.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Insgesamt 694 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten 2022 einen Insolvenzantrag. Das waren 115 Personen bzw. 19,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die offenen Forderungen stiegen um 11,2 Prozent auf 127,2 Mill. EUR. Die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Verbraucher sank um 11,9 Prozent auf 2 334 Personen. Ihre Schulden gingen um knapp ein Viertel auf insgesamt 83,1 Mill. EUR zurück. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag damit landesweit mit rund 35 600 EUR deutlich unter dem Vorjahreswert (40 900 EUR).
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im Landkreis Märkisch-Oderland mit 196 und in der kreisfreien Stadt Cottbus mit 182 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 9,0 Mill. EUR bzw. 5,7 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) mit 85 Verfahren und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 1,8 Mill. EUR. Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland lagen mit rund 74 400 bzw. 45 800 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Hinweis: Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den Statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....