Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 93
In Berlin wurden 2021 insgesamt 4 527 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 2 022 Verfahren bzw. rund vier Fünftel mehr als im Vorjahr, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die ausstehenden Forderungen lagen mit 449,0 Millionen (Mill.) EUR um 38,1 Prozent über den 325,2 Mill. EUR des Vorjahres.
Zur Eröffnung gelangten 4 369 Verfahren. In 116 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 42 Verfahren.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Gegen insgesamt 835 überschuldete ehemals selbständig Tätige wurde 2021 ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das waren 244 Personen bzw. 41,3 Prozent mehr als 2020. Die Verbindlichkeiten stiegen um 19,0 Prozent auf 237,7 Mill. EUR. Je Betroffenem betrug die Verschuldung durchschnittlich rund 284 600 EUR. Die Berliner Amtsgerichte meldeten außerdem 3 573 von Insolvenz betroffene Verbraucher. Das waren 1 769 Personen mehr bzw. fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Auch ihre Schulden verdoppelten sich auf 167,2 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher blieb mit rund 46 800 EUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg mit 564 bzw. mit 486 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von 21,8 Mill. EUR bzw. 15,0 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es in Steglitz-Zehlendorf mit 154 Verfahren und Schulden in Höhe von 10,2 Mill. EUR. Die höchste durchschnittliche Verschuldung je Verbraucherverfahren verzeichneten Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf mit rund 81 600 EUR bzw. 66 200 EUR. Hier wurde der Landesdurchschnitt deutlich übertroffen.
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Das liegt unter anderem am gesetzlich festgelegten Ablauf, der bei vereinfachten Insolvenzverfahren zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorschreibt sowie an der regulären Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Eröffnung der Verfahren beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung der Laufzeit von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020 ein möglicher Grund für den kurzfristig deutlichen Rückgang beantragter Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach der Ende Dezember 2020 erfolgten Veröffentlichung des neuen Gesetzes gestellt haben.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....