Bisher haben gut 65 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin und Brandenburg den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) online beantwortet. Hinzu kommen jene Auskunftspflichtigen, die ihre Auskunft auf einem Papierfragebogen übermittelt haben, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
In den ersten sieben Wochen nach dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 haben von den etwa 900 000 Angeschriebenen in Berlin rund 58 Prozent und in Brandenburg rund 67 Prozent ihre Rückmeldung online abgegeben. Die tatsächlichen Rückmeldequoten sind jedoch höher, denn Meldungen per Papierfragebogen sind hier noch nicht berücksichtigt.
Erinnerungsschreiben trotz Meldung?
Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, obwohl die Meldung kurz zuvor online oder postalisch übermittelt wurde, kann dieses als gegenstandslos betrachten.
„Wir können trotz aller Bemühungen nicht ausschließen, dass sich der Versand des Erinnerungsschreibens mit eingehenden Rückmeldungen überschneidet“, bittet Verena Staib, Teilprojektleiterin der Gebäude- und Wohnungszählung, um Verständnis. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch nicht antworten konnten, erhalten im Juli 2022 eine Erinnerung zur Teilnahme. Diese enthält neben der wiederholten Aufforderung zur Meldung erneut die Zugangsdaten sowie eine angepasste Frist.“
Mehrere Erhebungsteile – mehrfache Aufforderung möglich
Der Zensus 2022 besteht aus zwei Befragungen. Es ist möglich, dass jemand, der zur GWZ angeschrieben wird, darüber hinaus eine Terminankündigung zur Haushaltebefragung erhält. Personen, die Wohneigentum besitzen und deren Wohnanschrift zusätzlich in der Stichprobe der Haushaltebefragung gezogen wurden, werden zweimal zum Zensus befragt. Da vorab nicht bekannt ist, wer für die Stichprobe der Haushaltebefragung ausgewählt wurde, können die beiden Befragungsteile nicht zusammengelegt werden.