Die Betriebe des Brandenburger Bauhauptgewerbes steigerten im Kalenderjahr 2022 ihren baugewerblichen Umsatz, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die Zahl der Betriebe sank, die Entgelte stiegen.
Im Brandenburger Bauhauptgewerbe fand Ende Juni 2023 eine Totalerhebung in 5.112 Betrieben statt. Das waren 108 Betriebe bzw. 2,1 Prozent weniger als 2022. In diesen Betrieben arbeiteten 36.944 Personen, 2,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Bei 3.362 Betrieben bzw. 65,8 Prozent war die Inhaberin bzw. der Inhaber in die Handwerksrolle eingetragen. Sie beschäftigten 67,9 Prozent aller im Brandenburger Bauhauptgewerbe tätigen Personen (25.088) und erzielten 62,4 Prozent des baugewerblichen Umsatzes im Kalenderjahr 2022.
66,9 Prozent der Baubetriebe hatten weniger als fünf und 92,9 Prozent der Baubetriebe weniger als 20 Mitarbeiter. In den verbleibenden 7,1 Prozent der Betriebe mit 20 und mehr tätigen Personen war rund die Hälfte aller Personen tätig (18.994 Personen bzw. 51,4 Prozent). Letztere erbrachten rund zwei Drittel (65,7 Prozent) des baugewerblichen Umsatzes im Kalenderjahr 2022. Dieser lag mit insgesamt 6,2 Mrd. EUR nominal um 6,6 Prozent über dem Jahreswert von 2021.
Umsatzrückgang im Juni 2023
Bei der jährlichen Erhebung werden neben Strukturdaten auch Daten zur konjunkturellen Entwicklung für den Monat Juni erhoben. Danach betrug der baugewerbliche Umsatz im Juni 594,1 Mill. EUR. Gegenüber Juni 2022 ist das ein Rückgang um 0,3 Prozent. Der baugewerbliche Umsatz je Beschäftigten stieg um 1,8 Prozent auf 16.081 EUR.
Es wurden 4,1 Mill. Arbeitsstunden geleistet. Das waren, je Arbeitstag gerechnet, 4,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Entgelte summierten sich auf 104,8 Mill. EUR und lagen um 2,0 Prozent über dem Wert von Juni 2022. Je Beschäftigten betrugen sie durchschnittlich 2.837 EUR, was einer Zunahme um 4,0 Prozent entspricht.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/bauen-und-wohnungen, im Detail in den statistischen Berichten E II 2 / E III 2.