Verfahrensanzahl gestiegen, Forderungen gesunken
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Pressemitteilung Nr. 238
Im 1. Halbjahr 2021 wurden insgesamt 1 650 Insolvenzverfahren gegen
„Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige,
Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) gezählt. Das waren 22,4 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die
voraussichtlichen Forderungen lagen nach Angaben des Amtes für Statistik
Berlin-Brandenburg mit 111,5 Mill. EUR knapp 15 Prozent über dem
Vorjahresniveau (1. Halbjahr 2020: 97,1 Mill. EUR).
Nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte gelangten 1 620 Anträge (Anteil: 98,2 Prozent) zur Eröffnung. In 26 Fällen kam es zur Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten vier Verfahren.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Bei den überschuldeten ehemals selbständig Tätigen kam es zu einem Anstieg um 10,5 Prozent auf 283 Personen, die einen Insolvenzantrag stellten. Die offenen Forderungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahreswert um 21,9 Prozent auf 48,5 ill. EUR (1. Halbjahr 2020: 62,1 Mill. EUR).
Auch die Anzahl der von einer Insolvenz betroffenen Verbraucher stieg um 25,7 Prozent. In den ersten sechs Monaten 2021 wurden hier 1 336 Personen gezählt (1. Halbjahr 2020: 1 063). Die voraussichtlichen Forderungen bei dieser Schuldnergruppe erhöhten sich von 32,8 Mill. EUR auf 57,0 Mill. EUR. Damit lag die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher mit rund 42 700 EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 30 900 EUR.
Verbraucherinsolvenzen nach Regionen
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im 1. Halbjahr 2021 im Landkreis Märkisch-Oderland mit 145 Verfahren und Schulden in Höhe von 4,4 Mill. EUR gezählt. Für die 126 Anträge in der Landeshauptstadt Potsdam beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen auf 12,2 Mill. EUR. Die wenigsten insolventen Verbraucher gab es in den Landkreisen Teltow-Fläming und Uckermark mit je 43 Verfahren und 1,3 bzw. 1,2 Mill. EUR Forderungen. Deutlich über dem Landesdurchschnitt lagen mit rund 96 800 bzw. 55 600 EUR voraussichtlichen Forderungen je Verbraucherinsolvenz die Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreis Oder-Spree.
Hinweis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Dies liegt allein schon an dem gesetzlich festgelegten Ablauf, der bei vereinfachten Insolvenzverfahren zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorschreibt sowie an der regulären Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Eröffnung der Verfahren beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung der Laufzeit von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020 ein möglicher Grund für den kurzfristig deutlichen Rückgang beantragter Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach der Gesetzesveröffentlichung Ende Dezember 2020 stellen werden bzw. gestellt haben.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/insolvenzen, im Detail in den statistischen Berichten Kennziffer D III 1 + D III 2.
Insolvenzen
Insolvenzen
Von Juli bis September 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.160 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Berlin 518 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt, +21,0 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im 3. Quartal 2024 wurden in Brandenburg 109 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen registriert, –2,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres....