20.03.2025
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg setzt sich für elektronische Todesbescheinigung ein
Schneller, effizienter, digital

Am 13. März 2025 fand im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die hybride Fachtagung zur Todesursachenstatistik mit etwa 70 Fachleuten statt. Als Vorsitzende der Verbund-AG „Elektronische Todesbescheinigung“ lud Katrin Möbius (Referatsleitung Postschulische Bildung, Gesundheitswesen, Rechtspflege im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) Expertinnen und Experten des Statistischen Verbunds, der Berliner und Brandenburger Landesverwaltungen, der Gesundheitsämter sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitsbereich ein.
Nach dem Grußwort unseres Vorstandes Jörg Fidorra stellten Dr. Olaf Eckert (Referent Gesundheitsstatistiken im Statistischen Bundesamt), Katrin Möbius und Katja Obst (Teamleitung Gesundheitswesen im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) das elektronische Kodiersystem IRIS zur Ermittlung der Todesursache vor. Anschließend folgte ein kurzer Exkurs zur Umstellung der internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten von der ICD-10 auf ICD-11.
Effizientere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen
Unter dem Vorsitz von Katrin Möbius entwickelt die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft (AG) „Elektronische Todesbescheinigung“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Konzepte zur digitalen Zukunft der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Zwei Konzepte einer elektronischen Todesbescheinigung, die „Elektronische Todesbescheinigung (eTB)“ und der „Online-Dienst Todesbescheinigung (OZG-Lösung)“, die teilweise erfolgreich in Pilotprojekten zum Einsatz kamen, wurden ebenfalls im Rahmen der Fachtagung vorgestellt.
Wichtiger Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg spricht sich als Treiber der Digitalisierung und Befürworter einer modernen unbürokratischen Verwaltung für die Einführung einer elektronischen Todesbescheinigung aus. Sie soll eine schnellere und effizientere Übermittlung relevanter Daten ermöglichen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und alle am Prozess Beteiligten spürbar entlasten.
Jörg Fidorra, Vorstand des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, über die Dringlichkeit einer elektronischen Todesbescheinigung:
„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Einführung einer elektronischen Todesbescheinigung die Standesämter, Gesundheitsämter sowie die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer täglichen Arbeit entlasten werden. Zudem schaffen wir die Voraussetzungen für aktuellere, qualitativ hochwertige Daten und eine Basis für national wie international vergleichbare Statistiken für die Gesundheitspolitik und Forschung. Damit überführen wir den Gesamtprozess im Sinne der Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsstrategie von der analogen in die heutige digitale Zeit.“
Vorteile der elektronischen Todesbescheinigung
Todesbescheinigungen sind die primäre Datenquelle für die Todesursachenstatistik. Die elektronische Todesbescheinigung ermöglicht eine schnellere Übermittlung an die relevanten Behörden. Die zuständigen Ärztinnen und Ärzte können die Bescheinigung direkt in einem sicheren, digitalen System ausstellen, wodurch die Fehleranfälligkeit erheblich reduziert und die zeitnahe Übertragung wichtiger Informationen erhöht wird – ebenfalls ein wichtiger Meilenstein für die Handlungsfähigkeit von Forschung und Politik.
Laut aktueller Todesursachenstatistik müssen jährlich etwa 75.000 Todesbescheinigungen in Berlin und Brandenburg ausgestellt werden. Das Ausstellen dieser Todesbescheinigungen durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Weiterbearbeitung durch Standesämter, Gesundheitsämter und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren, das noch immer papierbasiert ist und dadurch potenzielle Fehlerquellen mit sich bringt.
Bildunterschrift: Katrin Möbius (Referatsleitung Postschulische Bildung, Gesundheitswesen, Rechtspflege) und Steffi Kuß (Büroleitung des Vorstands) eröffnen die Fachtagung. (v.l.)
© Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/Alexander Leffers
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