Unterdurchschnittliche Getreide- und Winterrapsernte
Nach dem zweiten vorläufigen Ergebnis der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung 2023 rechnen Brandenburgs Landwirte mit einer Getreideernte (ohne Körnermais und Corn-Cob-Mix) von 2,4 Millionen Tonnen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von über 5 %. Auf einer nahezu unveränderten Getreideanbaufläche von 461.400 Hektar liegt der Ertrag mit 51 Dezitonnen pro Hektar (dt/ha) um 5 % unter dem Ertrag des Vorjahres.
Von der Wintergerste werden auf der im Vergleich zum Vorjahr 12 % größeren Anbaufläche rund 655.600 Tonnen Wintergerste geerntet. 2022 waren es 647.400 Tonnen. Der Ertrag liegt mit 62 dt/ha um 10 % unter dem Vorjahresergebnis.
Winterweizen ist auf einer Fläche von 157.900 Hektar zu ernten. Im Vorjahr waren es 163.500 Hektar. Dennoch ist Winterweizen die anbaustärkste Getreideart. Der Ertrag beträgt hier 62 dt/ha. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 6 %. Gleichzeitig verringerte sich die Erntemenge um 9 % auf 972.600 Tonnen.
Der Ertrag beim Roggen, der auf einer Fläche von 146.700 Hektar geerntet wird, wird auf 39 dt/ha geschätzt. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahresergebnis von 38 dt/ha. Gleichzeitig sank die Erntemenge um 1 % auf 571.900 Tonnen.
Für Triticale, eine Kreuzung aus Winterweizen und Roggen, wird derzeit ein Ertrag von 38 dt/ha prognostiziert. Dieser würde knapp 7 % unter dem des Vorjahres liegen.
Beim Winterraps, Brandenburgs bedeutendster Ölfrucht, wird derzeit von einem Ertrag von 31 dt/ha ausgegangen. Trotz einer Anbauausdehnung um fast 2 % auf 99.100 Hektar werden mit 307 600 Tonnen knapp 7 % weniger Winterraps geerntet.
Ernte- und Weinstatistiken
Ernte- und Weinstatistiken
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland ist eine dezentrale Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der statistischen Ämter der Länder. Die Erhebung der Angaben erfolgt durch Befragung der Ernte- und Betriebsberichterstatter. Die Berichterstattung ist nach § 93 Absatz 3 Nummer 1 AgrStatG in Verbindung mit § 15 BStatG freiwillig.
Die Auswahl der Berichterstatter/-innen erfolgt durch die statistischen Ämter der Länder systematisch in einem nichtzufälligen Verfahren, so dass über einen langen Zeitraum ein mehr oder weniger dichtes Netz an freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Berichterstattern/-innen aufgebaut und gepflegt wird. Die Daten der Betriebe werden über einen Fragebogen in Papierform und zusätzlich über einen Online-Fragebogen (IDEV) erhoben. Die Erhebungsbögen werden den Auskunftsgebenden über die Kreiserhebungsstellen zur Verfügung gestellt und an uns zurückgeschickt.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE): Feldfrüchte und Grünland (einschließlich Anbauflächen und Vorräte)
Metadaten 2023