Im Bereich des Schulwesens verfügen die Bundesländer über die Gesetzgebungskompetenz. Grund hierfür ist das föderale System in Deutschland. Aufgabe der Schulstatistik ist es, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bereitzustellen.
Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik gehören Angaben über Schulen, Klassen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Unterricht auf der Grundlage von Verwaltungsdaten. In der bundesweit einheitlich durchgeführten Berufsbildungsstatistik werden Merkmale zu Auszubildenden sowie Ausbildenden, Prüfungsteilnehmenden sowie zu den im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen erhoben.