Die Analyse der hitzebedingten Mortalität wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin und im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg durchgeführt. Das Analyseverfahren wurde gemeinschaftlich erarbeitet und abgestimmt; eine ausführliche Darstellung des Berechnungsverfahrens und der Historie findet sich in dem Beitrag „Hitzebedingte Sterblichkeit in Berlin und Brandenburg“. Auf dieser Grundlage erfolgten auch die Berechnung und Datenlieferung bis einschließlich dem Berichtsjahr 2019.
In Absprache mit den auftraggebenden Institutionen wurde das Verfahren ab dem Berichtsjahr 2020 angepasst. Während die eigentliche Berechnungsmethode unangetastet blieb, wurde eine Erhöhung der Datenqualität und Aussagekraft der Ergebnisse bei einer deutlichen Vorverlegung des Liefertermins angestrebt. Dies konnte durch den Einsatz eines neuen Analyseverfahrens im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erreicht werden, bei dem auch einige Modifikationen gegenüber dem ursprünglichen Verfahren vorgenommen wurden. So wurden die Datengrundlage bei den Wetterdaten und der Beobachtungszeitraum ausgeweitet und weitere Datenquellen für die Sterbefälle erschlossen, die eine deutlich frühere Ergebnisberechnung zulassen.