Rückläufige Zahlen bei Ehen und Scheidungen
Pressemitteilung Nr. 144 In Berlin und Brandenburg wurden 2023 insgesamt 23.324 Ehen geschlossen und 9.190 Ehen geschieden. Sowohl für die Eheschließungen als auch für die Ehescheidungen ist in der...
Pressemitteilung Nr. 199
Die Zahl der Verurteilungen ist in Berlin in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Wie das Amt für Statistik mitteilt, sank sie 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 Prozent auf 31.681 Verurteilte und erreichte damit den tiefsten Stand seit mehr als 25 Jahren. In Brandenburg stieg die Zahl der Verurteilungen indessen um 2,5 Prozent auf 17.131.
Der Höchstwert der letzten 25 Jahre wurde in Berlin 1998 mit 58.173 Verurteilten registriert – beinahe doppelt so viele wie 2022. Auch in Brandenburg hat sich ein Abwärtstrend vollzogen. In den letzten 25 Jahren wurden die meisten Verurteilungen mit 47.778 im Jahr 2000 gezählt. Das waren beinahe dreimal so viele wie 2022.
Geschlecht und Vorstrafen
Bei den Verurteilten in der Hauptstadtregion handelte es sich überwiegend um Männer. Ihr Anteil betrug in Berlin 79,4 Prozent und in Brandenburg 82,5 Prozent. Wie in den Vorjahren war ungefähr die Hälfte aller Verurteilten in der Hauptstadtregion bereits ein- oder mehrmals vorbestraft; 14.926 Verurteilte bzw. 47,1 Prozent in Berlin und 8.006 Verurteilte bzw. 46,7 Prozent in Brandenburg.
Häufige Straftaten
Am häufigsten wurde in Berlin neben Diebstahl und Unterschlagung wegen Straftaten im Straßenverkehr ein Urteil gesprochen. Beide Straftatengruppen machten jeweils ungefähr ein Fünftel aller Verurteilungen aus. Wegen Betrug und Unterschlagung wurden 19,2 Prozent der Verurteilten bestraft.
In Brandenburg lagen die Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr mit einem Anteil von 30,4 Prozent vor den gemeingefährlichen Straftaten mit 14,2 Prozent. Gemeingefährliche Straftaten sind Handlungen, durch die Leben, Gesundheit oder Eigentum einer von Menschen gefährdet wird, z.B. Brandstiftung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Mit 13,5 Prozent lagen Betrug und Untreue an dritter Stelle.
Verurteilungsquote und Freisprüche
Die Verurteilungsquote sagt aus, welcher Anteil der Abgeurteilten verurteilt wurde. Abgeurteilte sind alle Personen, bei denen Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. In Berlin betrug die Verurteilungsquote 79,9 Prozent und in Brandenburg 77,4 Prozent. Dies entspricht annähernd den Werten des Vorjahres.
Rechtspflege
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