Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach Sozialgesetzbuch IX (SGB) und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe (bis 2019 nach dem 6. Kapitel des SGB XII) dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die oben dargestellten Diagramme entstammen zwei unterschiedlichen Formaten. „Zeitreihen“ geben die Entwicklung wichtiger Kennzahlen über einen Zeitraum von 10 Jahren wieder. Die sogenannten „Langen Reihen“ dokumentieren die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg über einen Zeitraum von meist mehr als 20 Jahren.
wird geladen...
wird geladen...
Statistische Berichte sind das Kernangebot der Veröffentlichungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Sie enthalten fachlich tief gegliedert aktuelle Ergebnisse einer Statistik zumeist in tabellarischer Form, teilweise ergänzt durch grafische Darstellungen.
Uns ist es wichtig, dass Sie umfassend und verständlich über unsere Statistiken informiert werden. Deshalb stellen wir Ihnen neben den „reinen“ Zahlen auch sogenannte Metadaten zur Verfügung.
Metadaten sind Informationen zu den erhobenen Daten, die diese inhaltlich beschreiben.
Im Fall der amtlichen Statistik umfassen diese vor allem die Erläuterungen zu den erhobenen Daten, einen Qualitätsbericht, den Erhebungsbogen und gegebenenfalls auch eine Datensatzbeschreibung.
Diese jeweiligen Metadaten werden detailliert bei dem dazugehörigen statistischen Bericht ausgewiesen.
SOZIALES
SOZIALES
SOZIALES
SOZIALES