Geburtenrückgang setzt sich fort
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Pressemitteilung Nr. 184
Unter den Mieterhaushalten mit mindestens vier Personen verfügten 2022 in Berlin 49 Prozent über maximal drei Wohnräume. Im Land Brandenburg fiel dieser Anteil mit 36 Prozent geringer aus. Das geht aus den Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen hervor, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
15 Prozent der Berliner Eigentümerhaushalte mit mindestens vier Personen wohnten in maximal drei Räumen, in Brandenburg waren es 6 Prozent.
Wohnsituation von Singlehaushalten
Einpersonenhaushalte in Berliner Mietwohnungen belegten zu etwa einem Viertel (26 Prozent) nur einen Raum, rund zur Hälfte (49 Prozent) zwei Räume und zu einem weiteren Viertel (25 Prozent) mehr als zwei Räume. Unter den Brandenburger Mietern lebte ein Drittel (33 Prozent) der Singlehaushalte in einer Wohnung mit mehr als zwei Räumen und mehr als die Hälfte (53 Prozent) in einer Wohnung mit 2 Räumen. 14 Prozent lebten in einer Einraumwohnung.
Durchschnittliche Verfügbarkeit von Räumen
Durchschnittlich hatten Haushalte in Berlin 2,7 Wohnräume zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße ergeben sich dadurch 1,7 Wohnräume je Person. In Brandenburg wohnte man mit durchschnittlich 3,4 Räumen pro Haushalt und 2,0 Räumen pro Person großzügiger.
Eigentümerhaushalte verfügten über mehr Räume als Mieterhaushalte: In Berlin 3,8 gegenüber 2,5 und in Brandenburg 4,2 gegenüber 2,7 Räumen.
Hinweise: Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Als Wohnraum zählen alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere separate Räume. Nicht dazu zählen Nebenräume wie Küche, Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume sowie gewerblich genutzte Räume oder Balkone.
Datenangebot
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/bevoelkerung/demografie/mikrozensus.
Mikrozensus
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