Abwärtstrend in Brandenburg setzt sich fort
2023 nahm die Zahl der Verurteilungen in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % zu, in Brandenburg ging sie um 11,1 % zurück.
Pressemitteilung Nr. 308
Die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht sank 2020 in Berlin auf 1 074 und in Brandenburg auf 747. Wie das Amt
für Statistik mitteilt, entspricht das einem Rückgang um 25,1 Prozent in der
gesamten Hauptstadtregion.
Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen und Heranwachsenden Anwendung. Wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt war, wird als Jugendlicher verurteilt. Als Heranwachsende gelten Menschen zwischen dem 19. und dem vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Einzelfall aufgrund des Reifegrades oder der Art der Tat einem Jugendlichen gleichzustellen sind.
Verurteilungsgründe
Urteile wegen Diebstahl und Unterschlagung wurden am häufigsten verhängt. Ihr Anteil betrug in Berlin 23,2 Prozent und in Brandenburg 21,8 Prozent. Es folgten in Berlin die Delikte Raub und Erpressung mit 15,0 Prozent und gefährliche Körperverletzung mit 12,0 Prozent. In Brandenburg schlossen sich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 15,3 Prozent und gefährliche Körperverletzung mit 13,4 Prozent an.
Strafen
In Berlin wurde insgesamt 209 Mal und in Brandenburg 116 Mal eine Jugendstrafe als schwerste Strafe ausgesprochen. 116 Verurteilte in Berlin und 29 Verurteilte in Brandenburg traten die Haft sofort an. 865 der verurteilten Jugendlichen in Berlin und 637 in Brandenburg wurden mit Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln bestraft.
Erziehungsmaßregeln sind Gebote und Verbote, die die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Zuchtmittel sind im Gegensatz dazu Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest.
Rechtspflege
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