Wie viele Menschen leben in Berlin? Welche Quelle ist die richtige?
Ein Anliegen, aber mehrere Zahlen in der amtlichen Statistik. Kann das sein? Ja. Und alle Zahlen sind korrekt. Wir klären auf....
Durch das im Jahr 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wurde das Verfahren für die Rentenbezugsmitteilungen eingeführt. Seit dem Jahr 2019 stehen durch dieses Verwaltungsverfahren auswertbare Daten zur Verfügung, die viele Einblicke in die Bereiche Altersvorsorge sowie -sicherung und deren Empfängerinnen sowie Empfänger geben.
Bei der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen handelt es sich um eine eigenständige, neue, jährlich durchzuführende Sekundärerhebung auf Grundlage der elektronisch übermittelten Rentenbezugsmitteilungen. Sie ist rechtlich gesehen ein Teil der Einkommensteuerstatistik.
Beim Rentenbezugsmitteilungsverfahren werden alle Renten und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nummer 1 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sind, an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Neben der gesetzlichen Rente sind auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Nicht enthalten sind Rentenzahlungen aus dem Ausland, steuerfreie Unfallrenten und Beamtenpensionen sowie bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.
Verpflichtet zur Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen durch Datenübertragung sind:
Mit den gelieferten Daten werden im Aufbereitungsprozess ein Renten- sowie ein Personendatensatz gebildet. Da eine Person mehrere Rentenzahlungen erhalten kann, wird für die personenbezogene Auswertung eine Aggregation der Merkmale anhand der steuerlichen Identifikationsnummer durchgeführt. Darüber erfolgt später auch die Verknüpfung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Erst nach der Verknüpfung kann ermittelt werden, wie viele Rentenbeziehende Einkommensteuer zahlen. Diese Information steht aufgrund der gesetzlich geregelten Veranlagungsdauer in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik etwa dreieinhalb Jahre nach dem Ende des Berichtsjahres zur Verfügung.
Eine Auswertung der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen ohne Verknüpfung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik kann rund sechs Monate nach Ablauf des Berichtsjahres durchgeführt werden. Sie weist daher eine hohe Aktualität auf.
Als Renten werden alle Leistungen bezeichnet, bei denen Bruttobeträge in den Rentenbezugsmitteilungen enthalten sind. Die Besteuerungsnormen, die keine Bruttoleistungen beinhalten, werden als „steuerschädliche Verwendungen und sonstige Besteuerungsansätze“ ausgewiesen. Grundsätzlich werden drei Besteuerungsansätze1 unterschieden:
Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen liefert wesentliche Informationen über den Umfang und die Struktur der Rentenleistungen sowie deren Besteuerung. Auswertungen sind u. a. möglich nach:
Nachfolgend werden mögliche Auswertungen der Rentenbezugsmitteilungen für Berlin und das Land Brandenburg bezogen auf das Jahr 2020 gezeigt.
Die Anzahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger lag 2020 in Berlin bei 830 461 Personen. Sie erhielten zusammen fast 13,5 Mrd. EUR an Rentenleistungen. Mit einer durchschnittlichen Rentenleistung je Rentenempfängerin/-empfänger von 16 214 EUR pro Jahr wurden in Berlin im Schnitt 595 EUR weniger nachgewiesen als im Land Brandenburg. Rentenempfänger erhielten in Berlin bei Betrachtung des Durchschnitts 159 EUR mehr als Rentenempfängerinnen. Der Anteil Letzterer am Landesergebnis machte bei der Anzahl und bei den gemeldeten Rentenleistungen jeweils knapp über 57 % aus.
Die Abbildungen für Berlin zeigen – wie die Abbildungen für das Land Brandenburg – die Anzahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger sowie die absolute Höhe der Rentenleistungen nach Geschlecht sowie Anzahl der Renten. Ein Vergleich der Rentenbeziehenden in Berlin mit denen im Land Brandenburg zeigt nur geringe Unterschiede: Sowohl die Relationen zwischen den Altersgruppen, den Geschlechtern sowie der Anzahl der Renten als auch die Größenordnungen sind in beiden Ländern bei den absoluten Werten ähnlich.
Die absoluten Rentenleistungen der Berliner Rentenempfängerinnen und -empfänger unterscheiden sich hingegen deutlich von denen der Brandenburger, insbesondere bei den männlichen Personen. So befinden sich die absoluten Rentenleistungen der Rentenempfänger mit einer sowie mit zwei und mehr Renten ab der Altersgruppe 65 bis unter 75 Jahre auf gleichem Niveau. Das bedeutet, der Anteil an den Rentenleistungen der Rentenempfänger mit einer Rente der drei ältesten Gruppen entspricht etwa dem Anteil der Rentenempfänger mit zwei und mehr Renten.
Pro Kopf ergibt sich ein anderes Bild: Zum Beispiel bezogen in der Altersgruppe der 65- bis unter 75-jährigen männliche Personen mit einer Rente 12 035 EUR pro Jahr und diejenigen mit zwei und mehr Renten 22 317 EUR pro Jahr. Für beide Länder gilt, Rentenbeziehende mit einer Rente erhalten unabhängig von Alter und Geschlecht deutlich weniger Rente als Rentenbeziehende mit zwei und mehr Renten.
Bei Betrachtung der Rentenleistungen nach Altersgruppen und Geschlecht übersteigen die Rentenleistungen an männliche Personen pro Kopf ab der Gruppe der 65- bis unter 75-Jährigen die der weiblichen. Die größte Differenz der durchschnittlichen Rentenleistung beträgt 1 576 EUR bei den ab 85-Jährigen. Während nur 34,2 % aller männlichen Rentenbeziehenden mehr als eine Rentenleistung beziehen, war es bei den weiblichen knapp jede Zweite.
Im Jahr 2020 haben im Land Brandenburg 803 301 Personen Rentenleistungen in Höhe von 13,5 Mrd. EUR aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. 56,1 % der Personen sind Rentnerinnen. Sie bezogen 56,7 % der insgesamt gezahlten Rentenleistungen. Die durchschnittliche Rentenleistung je Rentenempfängerin und -empfänger lag bei 16 809 EUR pro Jahr bzw. 1 401 EUR pro Monat.
Nach Geschlecht sowie Anzahl der Renten sind in den Abbildungen die Rentenempfängerinnen und -empfänger und die Rentenleistungen dargestellt. Zum Beispiel ist das ungefähre Alter ersichtlich, ab dem Rentenempfängerinnen mit zwei und mehr Renten häufiger sind als Rentenempfängerinnen mit einer Rente: Bei den Altersgruppen unter 75 Jahre sind Personen mit einer Rente teils deutlich stärker vertreten. In der Altersgruppe ab 75 Jahre kommen wiederum Rentenempfängerinnen mit zwei und mehr Renten häufiger vor. Bei den ab 85-Jährigen gibt es bereits knapp dreimal mehr Rentenempfängerinnen mit zwei und mehr Renten als mit einer Rente.
Werden Rentenempfängerinnen und -empfänger nach ihren Rentenleistungen und nach Altersgruppen verglichen, stellt sich heraus, dass Rentenempfänger mit einer Rente in jeder Altersgruppe mehr absolute Rentenleistungen als Rentenempfänger mit zwei und mehr Renten aufweisen. Bei den Rentenempfängerinnen ist dies nur in der Altersgruppe unter 65 Jahre gegeben. Bei den 65- bis 75-jährigen Rentenempfängerinnen beziehen zum Beispiel diejenigen mit zwei und mehr Renten fast das 1,5-fache der Gesamtrentenleistungen als diejenigen mit einer Rente.
Bei Betrachtung der Rentenleistungen nach Altersgruppen zeigt sich auch, dass im Jahr 2020 die 75- bis unter 85-jährigen Rentenbeziehenden absolut die höchsten Einnahmen erzielten. In dieser Gruppe sind 36,5 % der gesamten Rentenleistung gezahlt worden. Die Untersuchung nach Geschlecht zeigt, dass es im Land Brandenburg 97 607 mehr weibliche als männliche Rentenbeziehende gab. Dabei haben 49,8 % der Frauen und nur 28,6 % der Männer mehr als eine Rentenleistung bezogen. In der Summe aller Altersgruppen erhielten die Frauen im Durchschnitt 16 98 EUR und somit 407 EUR mehr als die Männer.
1 Für weitere Informationen zu den Besteuerungsmöglichkeiten wird verwiesen auf: Koufen, Loos (2017): Rentenbezugsmitteilungen als neue Datenquelle. In: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): WISTA – Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 1/2017, S. 82 ff.
Viola Traeder leitet das Team Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Referates Steuern, Kommunaler Finanzausgleich des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Tristan Kaiser leitet das Referat Steuern, Kommunaler Finanzausgleich des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Der Fachbeitrag erschien erstmals in der Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg. Die komplette Ausgabe 3+4/2021 lesen Sie hier.
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